Peter Nowacki
"Praxisleitfaden Ausgestaltung der Turnuspläne im Nahverkehr durch die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte" Stand August 2009
Herausgegeben von ver.di-Bundesvorstand
V.i.S.d.P.: Erhard Ott, Bearbeitung: Stefan Heimlich
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
W-2920-02-1009
"Praxisleitfaden Ausgestaltung der Dienstpläne im Nahverkehr durch die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte" Stand Juli 2009
Herausgegeben von ver.di Bundesvorstand
Bundesfachgruppe Straßenpersonenverkehr und Schienenverkehr
V.i.S.d.P.: Erhard Ott, Bearbeitung: Stefan Heimlich
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
W-2882-02-0709
Die Arbeits- und Sozialvorschriften für das Fahrpersonal zur Personenbeförderung im Linienverkehr unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes i. d. F. v. 1. September 2006, der Verordnung (EG) Nr. 561/ 2006, gültig ab 11. April 2007 sowie der Zusammenhänge mit dem Betriebsverfassungsgesetz. Häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten
ISBN: 3-86516-773-X | Einband:Paperback | Seiten/Umfang: 111 Seiten | Erschienen: 09.2006 | Preis 12,80 €
Diese Auflage ist bereits vergriffen.
Hinweis an die Nutzer dieser Publikation
Auf Seite 86 ist der letzte Absatz bedauerlicherweise widersprüchlich formuliert.
Die Benennung der Ruhepausen wie auch der Kurzpausen steht lediglich in Bezug zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, jedoch nicht, wie aus der von mir gewählten Formulierung zu entnehmen wäre, in Bezug auf die Bewertung als Arbeitszeit.
Kurzpausen von angemessener Dauer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes bleiben stets Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Daher bleiben auch die Lenkzeitunterbrechungen und Arbeitsunterbrechungen (Wendezeiten) im Sinne der Fahrpersonalverordnung unverändert Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes wenn der Zeitraum derselben für eine Kurzpause von angemessener Dauer genutzt wird.
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner teilweise kaum noch zu fassenden Weisheit mit dem Urteil vom 13.10.2009 entschieden, dass Kurzpausen von angemessener Dauer nun doch keine Arbeitszeit mehr sind, sondern Ruhepausen. Siehe unter Rechtsprechung -> BAG - Lenkzeitunterbrechungen-Kurzpausen 9 AZR 139/08
Praxisleitfaden Arbeitszeitrecht im Nahverkehr, 3. überarbeitete Auflage, Stand November 2006
Herausgegeben von ver.di Bundesvorstand
Bundesfachgruppe Straßenpersonenverkehr und Schienenverkehr
V.i.S.d.P.: Jan Kahmann
Bearbeitung: Stefan Heimlich, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
W-1759-12-1106
diese Ausgabe ist bereits vergriffen